Vereinssatzung
§ 1 Der Verein führt den Namen Kunstverein Weiden e. V. und hat seinen Sitz in Weiden i.d.OPf. Er ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er ist bestrebt, das kulturelle Leben, insbesondere die zeitgenössische Bildende Kunst in der nördlichen Oberpfalz, mit der Stadt Weiden als Mittelpunkt, zu fördern und zu verbreiten.
§ 3 Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand.
§ 4 Der Austritt eines Vereinsmitgliedes ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
§ 5 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er besteht aus drei Geschäftsführer*innen und einer* Schatzmeister*in. Der Verein wird nach außen hin durch die Geschäftsführer*innen oder den/die Schatzmeister*in jeweils allein vertreten. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
§ 6 Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf mindestens einmal im Jahr statt. Sie müssen vom Vorstand schriftlich einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereines erfordert oder wenn die Berufung vom 10ten Teil der Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. Die Einladung hat mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin an die letzte bekannte Anschrift zu erfolgen. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizufügen.
§ 7 Die gefassten Beschlüsse werden schriftlich niedergelegt und vom Vorstand unterzeichnet.
§ 8 Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke des Vereins verwendet werden. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen der Maria-Seltmann-Stiftung in Weiden zu übertragen, soweit diese noch besteht; andernfalls soll der Vorstand mit dem Finanzamt eine Regelung treffen.
Weiden, den 24. Januar 2022
Der Vorstand